Absetzbarkeit von Krankheitskosten bei Legasthenie

Aufwendungen für die Behandlung eines an Legasthenie leidenden Kindes sind grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn vor Beginn der betreffenden Maßnahme deren medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest bescheinigt wird. Dieser Nachweis kann nach Meinung des Bundesfinanzhofs auch nicht durch eine Bescheinigung des Schulaufsichtsamts oder eines einschlägig tätigen Universitätsprofessors ersetzt werden.

Urteil des BFH vom 07.06.2000; Az.: III R 54/98

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