Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm kann von der Anordnung eines Regelfahrverbotes wegen stark überhöhter Geschwindigkeit nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Es bedarf einer außergewöhnlichen Härte, die etwa in dem Verlust der wirtschaftlichen Existenz gesehen werden kann. Der Betroffene kann sich nicht darauf berufen, daß er als Rechtsanwalt häufig Fahrten mit dem Auto zurücklegen muß und deshalb dringend seine Fahrerlaubnis benötigt.
Oberlandesgericht Hamm (v. 08.01.1996); AZ: 2 Ss OWi 1422/95
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