Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird von der Verhängung eines Fahrverbotes noch nicht abgesehen, wenn der Betroffene sich ohne nähere Angaben lediglich darauf beruft, daß er nicht vorbelastet sei und daß bei Verhängung eines Fahrverbotes die Existenz seiner Firma im Bereich der EDV-Beratung gefährdet werde.
Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 02.07.1998); AZ: 5 Ss (OWi) 192/98
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