Absehen von Fahrverbot wegen Bedrohung der Existenz

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf darf in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden, wenn von einem Autofahrer eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu zahlen ist. Von einem Fahrverbot kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden, in denen die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen bedroht ist. Nicht ausreichend ist, daß er beruflich auf die Benutzung eines eigenen PKW angewiesen ist. Ebenso reicht es nicht, daß er verkehrsrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist.

Oberlandesgericht Düsseldorf (v. 27.06.1996); Az.: 5 Ss (OWi) 191/96

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