Absehen von Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust

Allein die Tatsache, dass ein Autofahrer in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten käme, wenn er auf seinen Führerschein wegen eines einmonatigen Fahrverbots verzichten müsste, rechtfertigt nach Auffassung der Gerichte in der Regel noch nicht das Absehen von einem Fahrverbot. Von diesem Grundsatz wird nur in besonderen Härtefällen abgewichen.

Das Amtsgericht Erlangen sah einen solchen Ausnahmefall bei einem Autofahrer gegeben, der auf einer autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h begangen hatte, bislang aber noch nicht verkehrsrechtlich aufgefallen war und bei einer Anordnung des Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verloren hätte. Das Absehen von dem Fahrverbot hatte jedoch zur Folge, dass die Regelgeldbuße von 150 Euro auf 500 Euro erhöht wurde.

Urteil des AG Erlangen vom 19.11.2003
6 OWi 912 Js 144268/03
DAR 2004, 168

Urteil des AG Erlangen vom 19.11.2003

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