Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf darf in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden, wenn gegen einen Autofahrer eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden ist. Von einem Fahrverbot kann außer bei besonderen Härtegründen auch dann abgesehen werden, wenn der mit einem Fahrverbot angestrebte Erziehungs- und Besinnungseffekt durch Verhängung einer erhöhten Geldbuße erreicht werden kann. Diese Möglichkeit ist vor der Verhängung eines Fahrverbotes zu prüfen.
Oberlandesgericht Hamm (v. 04.11.1996); Az.: 2 Ss OWi 1221/96
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