Schafft ein Steuerpflichtiger für seinen Betrieb mehrere Jahrgänge einer (hier wirtschaftsrechtlichen) Fachzeitschrift an, die aus insgesamt 37 Halbjahresbänden besteht, so ist jeder Band für sich als selbstständiges Wirtschaftsgut mit einem Wert von jeweils nicht mehr als 800 DM sofort abzugsfähig.
Urteil des FG Düsseldorf vom 13.11.2000; Az.: 11 K 4437/98 E
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