Abfallentsorgung: Beitragspflicht trotz Eigenkompostierung

Ein Grundstückseigentümer kann die Zahlung der Grundgebühr für die Abfallentsorgung, in der auch die Kosten der Biomüllentsorgung enthalten sind, nicht mit der Begründung verweigern, er sei "Eigenkompostierer" und nehme daher die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Biotonne nicht in Anspruch. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Für die Erhebung der Gebühr genügt es, wenn dem Grundstückseigentümer durch die Bereitstellung von Biotonnen ermöglicht wird, diese auch als Eigenkompostierer beispielsweise zur Entsorgung problematischen Biomülls zu nutzen.

Urteil des BVerwG; Az.: 11 C 7/00

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