Wer durch Verkehrsverstöße innerhalb von zwei Jahren 18 und mehr Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister sammelt, muß mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daß es gleichwohl Ausnahmen gibt, zeigt folgender Fall:
Ein Autofahrer hatte seine Haftpflichtversicherung nicht gezahlt. Die Mahnungen der Versicherung beachtete er nicht, da er irrtumlich meinte, die Prämienzahlung per Dauerauftrag erledigt zu haben. Auch eine Stillegungsaufforderung befolgte er nicht.
Danach benutzte er das nicht mehr versicherte Fahrzeug noch insgesamt 15 mal, bis es von der Polizei endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde. Wegen Verstoßes gegen das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz erhielt er pro Fahrt jeweils 6 Punkte, im Ganzen also 90 Punkte. Der Führerschein wurde ihm entzogen.
Aber das VG Gießen hatte ein Einsehen. Zwar sei das Fahren ohne Versicherungsschutz kein Bagatelldelikt, gleichwohl sei das mehrfache Nutzen des Fahrzeuges, was die Frage der Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges angeht, als einheitlicher Verstoß zu werten, auch wenn die Punkte in Flensburg für jede einzelne Fahrt aufaddiert werden.
Da sich der betroffene Autofahrer bislang im Straßenverkehr einwandfrei verhalten hatte, bekam er trotz des satten Kontostandes seinen Führerschein wieder.
VG Gießen vom 16.06.1995; Az.: 6 G 765/95
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