Ein Autofahrer erwarb von einem Händler einen Satz Reifen, der - wie sich später herausstellte - bereits 16 Jahre alt war. Bei einer Autobahnfahrt mit Tempo 120 km/h platzte einer der Reifen. Das Fahrzeug kam ins Schleudern und verursachte einen Unfall.
Das Gericht führte das Platzen des Reifens auf den altersbedingten Zustand zurück. Da kein anderer Grund ersichtlich war, warum das Fahrzeug ins Schleudern geriet, sah das Gericht die Ursache für den Unfallschaden in der überalterung der Reifen. Der Händler wurde wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt.
OLG Düsseldorf vom 21.02.1997; Az.: 22 U 160/96
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