"Geld-Zurück-Garantie" unzulässige Zugabe

Die von einem Kreditinstitut beworbene einjährige 'Geld-Zurück-Garantie', aufgrund derer der Kreditkartenkunde seine Karte jederzeit gegen die Erstattung der vollen Jahresgebühr zurückgeben kann, stellt eine verbotene Zugabe im Sinne von § 1 Absatz 1 Zugabeverordnung dar.

Das Gericht beanstandete, daß die Ausübung des Rücktrittsrechts hier willkürlich erfolgen kann, also an keinerlei objektive Kriterien geknüpft wird. Es handelt sich daher wirtschaftlich gesehen - anders als bei der Rückabwicklung eines Kaufgeschäftes - nicht um eine wechselseitige 'Rückgabe' der empfangenen Leistungen; vielmehr erhält einseitig allein der Kunde seine Leistung vollständig zurück. Eine solche Möglichkeit stellt einen besonders ungewöhnlichen Vorteil dar, der von Kunden auch im Kreditkartengeschäft üblicherweise nicht erwartet wird.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.11.1997
6 U 229/96
Betriebs-Berater 1998, 663

RdW 1998, 278

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Staab & Kollegen
Staab & Kollegen
66111 Saarbrücken
Horne, Heidorn, Krüger
Horne, Heidorn, Krüger
22848 Norderstedt
Dr. Wachsmuth & Kollegen
Dr. Wachsmuth & Kollegen
88662 Überlingen
Dr. Heiner Emrich
Dr. Heiner Emrich
80335 München