"Die verlorengegangene Mutter"

Ein Mann beauftragte die Friedhofsverwaltung, die Urnen seiner verstorbenen Eltern in eine andere Stadt zu überführen. Nachdem er die überführungskosten gezahlt hatte, verschickte die Verwaltung die Urnen als normale Pakete mit der Post. Die sterblichen überreste des Vaters kamen am Bestimmungsort an. Die Urne der Mutter hingegen ging auf dem Postweg verloren und ist seitdem verschollen. Infolge des Verlustes 'seiner Mutter' wurde der Mann krank und verklagte die Stadt auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM.

Die Richter brachten ihr pietätvolles Bedauern zum Ausdruck, versagten dem Kläger jedoch jegliche Schadensersatzansprüche. Die gewählte Versendungsart werteten die Richter als sicher. Auch unter Pietätsgesichtspunkten wurde der Postversand nicht beanstandet: Der über den Tod des Verstorbenen hinausreichende Achtungsanspruch einer Person läßt eine Beförderung von Urnen per normalem Postpaket nicht als bedenklich erscheinen. In der Versendung per Post ist dem Toten oder ihren Angehörigen gegenüber keine respektlose Handlung zu sehen.

Urteil des LG Halle vom 12.03.1996

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