Markeninhaber kann Vertrieb seiner Produkte durch Vertragshändler über eBay verbieten

Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil erlassen, das weitreichende Folgen für den Onlinehandel insbesondere über die Auktionsplattform eBay haben könnte. Der Hersteller von Schulranzen und Taschen der Marke Scout untersagte einem Fachhändler den Vertrieb seiner Produkte über eBay. Das Gericht bejahte ein berechtigtes Interesse des Herstellers, den Onlineverkauf durch entsprechende Händlerbedingungen zu unterbinden, da die Internetplattform ein Fachgeschäft mit entsprechender Beratung nicht ersetzen kann. Hält sich ein Vertragshändler nicht daran, kann ihn der Hersteller aus dem Vertriebsnetz ausschließen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gilt nicht für Onlinehändler, die nicht Vertragshändler des Herstellers sind. Insoweit besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Hersteller und dem Händler. Auch den Verkauf der Waren durch Privatpersonen betrifft diese Entscheidung nicht. Urteil des LG Mannheim vom 14.03.2008 7 O 263/07 Kart

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