Kein Reisepass für Steuerschuldner

Einem Bürger darf die Erteilung des beantragten Reisepasses verweigert werden, wenn er erhebliche Schulden beim deutschen Fiskus hat. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerschuldner Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid eingelegt hat, über das noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Ausreichend für die Verweigerung des Reisedokuments ist vielmehr, dass der Steuerbescheid „nicht offensichtlich rechtswidrig“ ist.

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.09.2007
5 S 56/07

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Peter Schüler
Peter Schüler
14471 Potsdam
Kutz & Partner GbR
Kutz & Partner GbR
94469 Deggendorf
Christopher Sprung
Christopher Sprung
60325 Frankfurt am Main
Besecke & Lehmann
Besecke & Lehmann
39104 Magdeburg