Keine Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch Finanzberater

Nach dem Rechtsberatungsgesetz gehört die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den erlaubnispflichtigen Rechtsbesorgungen. Führt ein Finanzberater ohne entsprechende Erlaubnis für eine verschuldete Person eine derartige Tätigkeit entgeltlich aus, kann der Aufraggeber das gezahlte Honorar von ihm zurückverlangen.

Beschluss des LG Coburg vom 12.10.2007
33 S 74/07

Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht in Deutschland

Irfan Durdu
Irfan Durdu
46236 Bottrop
Volker Rohr
Volker Rohr
64646 Heppenheim
Wolff, Dippel u. Geißler
Ute Hennig
Ute Hennig
80637 München