Kein wirksamer Änderungsantrag im Rahmen einer Lebensversicherung ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers

Ein Änderungsantrag, mit dem ein Versicherter einen anderen Begünstigten für die bestehende Lebensversicherung einsetzen will, ist unwirksam, wenn auf dem Antragsformular die Unterschrift des Versicherungsnehmers fehlt. Daran ändert auch nichts, dass er alle maßgeblichen Formularfelder handschriftlich ausgefüllt hat.

Urteil des LG Essen vom 13.11.2007
1 O 270/06
WiWo 50/2007, 191

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