Nutzung eines Web-Dienstes auf privater Internetseite

Wer auf seiner Internetseite unbefugt Bestandteile anderer Websites einbindet, muss mit einer entsprechenden Abmahnung und Schadensersatzforderung des Berechtigten rechnen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München werden zumindest Abmahnungen gegenüber privaten Personen wegen derartiger Rechtsverletzungen künftig drastisch zurückgehen. Die Inanspruchnahme eines kostenlosen und durch Werbung finanzierten Web-Dienstes, auf einer ansonsten privaten Seite, stellt - so das Gericht - keine Urheberrechts- bzw. Wettbewerbsverletzung dar, wenn der Betreiber nicht das Ziel erkennen lässt, hierdurch selbst wirtschaftlich tätig zu werden oder eine fremde wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern. Hinweis: Die Entscheidung bezieht sich nur auf die Übernahme kostenloser und durch Werbung finanzierter Web-Dienste (hier wetter.de). Texte, Bilder, Clips gewerblicher Anbieter unterliegen weiterhin uneingeschränkt dem Urheberrechtsschutz des Anbieters und dürfen auch von privaten Seitenbetreibern nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Urteil des LG München I vom 28.11.2007 1 HK O 22408/06

Rechtsanwälte
für IT-Recht & Computerrecht in Deutschland

Klenk & Kollegen
Klenk & Kollegen
71063 Sindelfingen
Michael Christoph Mann
mnh Meyer Neuhaus Hoffmann
Prof. Dr. Tondorf,  Böhm & Leber