Unfallverursacher ohne Führerschein

Ein Autofahrer überfuhr bei Dunkelheit auf einer Landstraße einen Mann, der volltrunken auf der Fahrbahn lag und der bei dem Unfall getötet wurde. Das Fatale: Dem Autofahrer wurde kurz vor dem Unfall der Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen. Zum Zeitpunkt des tragischen Unfalls war er jedoch nüchtern. Gleichwohl bewertete das für den Fall zuständige Oberlandesgericht Braunschweig diesen Umstand als haftungsverschärfend und verurteilte den Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung zur Zahlung von 75 Prozent des Schadens an die Erben des Unfallopfers.



Der Bundesgerichtshof kam jedoch zu einer anderen Haftungsverteilung. Der Umstand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hätte bei der Haftungsverteilung nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn dieser Umstand als konkretes Gefahrenmoment bei dem Unfall eine Rolle gespielt hätte. Dies war hier nicht nachweisbar. Dem Fahrer war daher nur anzulasten, dass er gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hatte. Im Ergebnis konnten die Erben des Getöteten nur 40 Prozent des entstandenen Schadens beanspruchen.



Urteil des BGH vom 21.11.2006

VI ZR 115/05

RdW 2007, 176

BGHR 2007, 200

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