Unglaubwürdige Ausrede nach unerlaubter Handynutzung

Die Versuche von Autofahrern, sich einer Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu entziehen, nehmen bisweilen bizarre Formen an. So behauptete ein Autofahrer vor dem Strafrichter, er habe nicht mit einem Handy telefoniert, sondern sich während der Fahrt mit einem Akkurasierer rasiert. Ein derartiges Vorbringen ist jedenfalls dann als unbeachtliche Schutzbehauptung zu werten, wenn der Autofahrer den Sachverhalt nicht gleich beim Anhalten gegenüber den Polizeibeamten durch Vorzeigen des Rasierers aufgeklärt hat, sondern diesen erstmals in der mündlichen Verhandlung erwähnt.



Beschluss des OLG Hamm vom 22.08.2006

2 Ss OWi 528/06

DAR 2007, 216

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