Lebensversicherung: Leistungsfreiheit bei verschwiegenem Tabakkonsum

Auch Lebensversicherungen sind mittlerweile nicht mehr bereit, die Kosten für die erwiesenermaßen kürzere Lebenserwartung von Rauchern zu tragen und gewähren Rauchern Versicherungsschutz nur noch mit saftigen Aufschlägen bei den zu zahlenden Prämien. Versicherungsnehmer, die hierbeifalsche Angaben machen, um in den Genuss der günstigeren Nichtraucherprämien zu kommen, laufen Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu verlieren.



Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Coburg. Der Sohn einer an Lungenkrebs verstorbenen Raucherin beanspruchte von einem Lebensversicherer die Versicherungssumme von ca. 26.000 Euro. Das Gericht wies die Klage ab. Die Verstorbene hatte die Versicherungsgesellschaft nämlich über ihren Nikotingenuss bewusst hinters Licht geführt und sich so einen günstigeren Tarif erschlichen. Ihren Ärzten gegenüber räumte die Frau bei einer Untersuchung ihren langjährigen Tabakkonsum ein. Hiervon hatte die Versicherung nach Einsicht in die Krankenakte erfahren.



Urteil des LG Coburg vom 18.10.2006

11 O 220/06

Pressemitteilung des LG Coburg

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Dr. Dohmen, Wehner, Dr. Hartmann
Birgit Janßen
Birgit Janßen
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Christian Sponfeldner