Auszahlungen aus Lebensversicherungsverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben, sind steuerfrei. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedoch nicht für Zinszahlungen aus einem verlängerten Vertrag. In dem entschiedenen Fall hatte ein Versicherungsnehmer, der drei Jahre später als geplant in Ruhestand ging, seine Versicherung um diesen Zeitraum verlängert, um die Auszahlungssumme zu erhöhen. Nach der Entscheidung handelte es sich bei der Verlängerung um einen neuen Vertrag, der nicht mehr steuerfrei ist. Der Mann musste die während der Verlängerung angefallenen Zinserträge versteuern.
Urteil des BFH vom 06.07.2005
VIII R 71/04
Pressemitteilung des BFH
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