Einsatz einer Kapitallebensversicherung bei Arbeitslosengeld II

Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen grundsätzlich eine bestehende Kapitallebensversicherung verwerten, wenn deren Rückkaufswert über der Freibetragsgrenze liegt. Das Bundessozialgericht hält den Einsatz des Rückkaufswertes selbst dann für angezeigt, wenn die Versicherungssumme in wenigen Jahren fällig wird und der Rückkauf daher mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden ist.



Urteil des BSG vom 14.09.2005

B 11a/11 AL 71/04 R

Pressemitteilung des BSG

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