Lebensversicherung: kein Gebührenabzug bei Auszahlung des Rückkaufswertes

Wird eine Kapitallebensversicherung gekündigt, darf die Versicherung von dem auszuzahlenden Rückkaufswert nicht ohne weiteres die Abschluss- und Stornogebühren in Abzug bringen. Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.05.2005

I-4 U 146/04

OLGR Düsseldorf 2005, 433

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