Führerscheinkosten nicht absetzbar

Auch wenn ein Führerschein nur deshalb gemacht wird, um eine bestimmte Arbeitsstelle zu bekommen, versagt der Bundesfinanzhof die steuerliche Geltendmachung der Führerscheinkosten.Beschluss des BFH vom 15.02.2005

VI B 188/04

Pressemitteilung des BFH

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