Falschangaben bei Versicherungsabschluss durch Versicherungsagent

Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung falsche Angaben bezüglich seines Gesundheitszustandes macht, kann später keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hält an diesem Grundsatz selbst für den Fall fest, dass der Versicherungsagent den Versicherungsnehmer dazu aufgefordert hat, wahrheitswidrige Angaben zu machen. Ein solches Verhalten des Vertreters muss sich die Versicherung nicht zurechnen lassen.



Urteil des OLG Saarbrücken vom 03.11.2004

5 U 279/04-39

Pressemitteilung des OLG Saarbrücken

Rechtsanwälte
für Versicherungsrecht in Deutschland

Holm Budde
Holm Budde
04317 Leipzig
Michael Bauer
Michael Bauer
80336 München
Alexandra Martin
Lobeck-Isensee & Hertzberg