Haftungsumfang bei Bodenverunreinigung durch austretende Chemikalien

Treten aus einem Schuppen in einem Garten aus nicht geklärten Gründen Chemikalien aus und dringen diese in das benachbarte Grundstück ein, muss der verantwortliche Grundstückseigentümer nicht nur sämtliche Kosten für das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs tragen, sondern hat auch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks zu sorgen. Das bedeutet, dass er auch für etwaige zerstörte Pflanzen sowie durch die Verunreinigung beeinträchtigte Gehwegplatten und Kantensteine schadensersatzpflichtig ist.



Urteil des BGH vom 04.02.2005

V ZR 142/04

BGHR 2005, 770

Rechtsanwälte
für Privatrecht & Kaufrecht in Deutschland

Gabriele Hübner
Gabriele Hübner
35390 Gießen
Jana Heinrich
Jana Heinrich
14482 Potsdam
Christian Ginzel
Christian Ginzel
84130 Dingolfing
Rechtsanwalts- & Notarkanzlei Grundmann