Kein Einschreiben bei Behördenbriefen erforderlich

Die Tatsache, dass eine Behörde ein Schreiben mit korrekter Adressierung einem Bürger zweimal zugeschickt hat, reicht für die Annahme des Erhalts aus. Von einer Behörde kann die Versendung eines Schriftstücks per Einschreiben zum Nachweis des Zugangs nicht verlangt werden.

Urteil des Hessischen VGH vom 22.03.2005

2 UE 582/04

Pressemitteilung des Hessischen VGH

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Lechner & Lechner
Lechner & Lechner
04107 Leipzig
Dr. Lawlor & Schütt
Bruns und Koll.
Bruns und Koll.
49479 Ibbenbüren
Strohmeier, Möller & Schröder