Kollision beim verbotswidrigen Überholen einer Fahrzeugkolonne

Der Fahrer eines Wohnwagengespanns fuhr auf einer Landstraße längere Zeit hinter einem Traktor her und wartete auf eine Überholgelegenheit. Obwohl in diesem Bereich Überholverbot mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen bestand, überholte ein Motorradfahrer die hinter dem Traktor entstandene Fahrzeugkolonne. Als er sich in Höhe des Wohnwagengespanns befand, scherte dessen Fahrer aus, um den Traktor endlich zu überholen und kollidierte dabei mit dem Motorrad.



Da Oberlandesgericht Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass der Fahrer des Wohnwagengespanns beim Ausscheren gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen hatte und daher für den Unfall mitverantwortlich war. Die Richter stuften das Mitverschulden des verbotswidrig überholenden Motorradfahrers jedoch doppelt so hoch ein. Im Ergebnis musste der Motorradfahrer zwei Drittel des entstandenen Schadens tragen.



Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2004

I - 1 U 119/04

DAR 2005, 217

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