Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine operative Magenverkleinerung eines übergewichtigen Versicherten zu tragen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz verwies den Kläger auf herkömmliche Methoden der Gewichtsreduzierung.Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 10.03.2005
L 5 KR 86/03
Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz
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