Unwirksame Einschränkung der Gewährleistungsrechte

Die von einem Betrieb für Steinsetz- und Pflasterarbeiten verwendete Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag, … Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen bei Abnahme erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Abnahme der … (Auftragnehmerin) ggü. schriftlich vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind ausgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erkennbarkeit schriftlich ggü. der … (Auftragnehmerin) vorgebracht werden”, ist auch bei der Verwendung im kaufmännischen Bereich wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam.



Urteil des BGH vom 28.10.2004

VII ZR 385/02

RdW 2005, 146

BGHR 2005, 355



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