Ausweispflicht im EU-Ausland

In manchen EU-Ländern besteht nur für Ausländer ein Ausweiszwang (z. B. Niederlande). Wer ohne Papiere angetroffen wird, muss mit zum Teil schwerwiegenden Sanktionen bis hin zur Abschiebehaft rechnen. Der Europäische Gerichtshof hält diese Praxis gegenüber EU-Bürgern nicht für gerechtfertigt, da die im EU-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit jedem Europäer freien Aufenthalt in allen EU-Ländern gewährt. Strafmaßnahmen dürfen daher nicht verhängt werden, sofern sich die Identität des Ausländers auch auf andere Weise (z. B. Führerschein, Anfrage bei Meldebehörden) klären lässt.



Urteil des EuGH vom 17.02.2005

C-215/03

Pressemitteilung des EuGH



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