Kaskoversicherung: Unfall durch Handy-Benutzung

Die Benutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch äußerst nachteilige Folgen beim Versicherungsschutz haben. Kommt ein Pkw-Fahrer bei überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab und hat er wegen der Benutzung seines Handys ohne Freisprecheinrichtung nur eine Hand am Lenkrad, handelt er grob fahrlässig. Folge: Die bestehende Kaskoversicherung muss nicht für den Unfallschaden aufkommen.



Urteil des AG Berlin-Mitte vom 04.11.2004

105 C 3123/03

NJW 2005, 442

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