Auffahrunfall nach Spurwechsel

Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide Kraftfahrer bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben.



Ist dies nicht zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu teilen.



Urteil des KG Berlin vom 26.08.2004

12 U 195/03

KGR Berlin 2005, 99

DAR 2005, 157

Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in Deutschland

Kanzlei Michael Regal
Höfler Rechtsanwälte
Andreas Voß
Andreas Voß
14943 Luckenwalde
Dr. Pritzsche & Partner