Kein Schutz der Internetseite vor Nachahmung

Die Erstellung professioneller Internetseiten verschlingt nicht selten fünfstellige Beträge. Der Betreiber hat daher ein berechtigtes Interesse am Schutz seines Web-Auftritts vor Nachahmern. Den entsprechenden Rechtsschutz hat nun das Oberlandesgericht Hamm trotzdem nicht unerheblich eingeschränkt.



Der Verwendung einzelner Grafiken oder der Gesamtdarstellung einer Internetseite kommt nur dann urheberrechtlicher Schutz zu, wenn diese eine gewisse Gestaltungshöhe (künstlerischer Anspruch) erreichen. Das verneinte das Gericht jedoch bei der Verwendung von Grafiken, die lediglich durch farbliche Verfremdung der Originalbilder entstanden waren. Auch die auf der Seite übernommenen einfachen Sätze ohne besondere sprachliche Ausgestaltung entsprachen nicht den Anforderungen des Urheberrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte.



Urteil des OLG Hamm vom 25.01.2005

4 U 51/04

OLGR Hamm 2005, 358

Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland

Brandt und Finck
Brandt und Finck
18209 Bad Doberan
Tillmann R. Weber
Tillmann R. Weber
61169 Friedberg
Roland Attila Rehm
Roland Attila Rehm
81243 München
Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte