Insbesondere gewerbliche eBay-Anbieter sind auf überwiegend positive Bewertungen ihrer Kunden angewiesen. Geben Kunden, deren Kauferwartungen nicht erfüllt wurden und die sich mit schlechten Bewertungen des Verkäufers rächen wollen, eine bewusst falsche Bewertung ab, könnensie gerichtlich zur Zurücknahme gezwungen werden.
Das Amtsgericht Peine verurteilte einen eBay-Käufer zur Berichtigung einer negativen Bewertung, da er diese ausschließlich auf Mängel der Ware stützte, auf die der Verkäufer in der Produktbeschreibung ausdrücklich hingewiesen hatte.
Urteil des AG Peine vom 15.09.2004
18 C 234/04
Handelsblatt vom 23.03.2005
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