Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation auf alle damit verbundenen Risiken hinweisen. Verstößt er gegen diese Aufklärungspflicht, so kann er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet sein. Führt die Operation jedoch uneingeschränkt zum Erfolg, kann der Patient dem Vergütungsanspruch des Arztes nicht eine Verletzung der Aufklärungspflicht entgegenhalten.
Urteil des OLG Nürnberg vom 16.07.2004
5 U 2383/03
NJW Heft 41/2004, Seite XII
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