Kein Kindergeld für schwangere Studentin während Urlaubssemester

Wird eine Studentin, für die der Staat noch Kindergeld bezahlt, schwanger und lässt sie sich deshalb für ein oder mehrere Semester beurlauben, erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Lediglich während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes besteht der Anspruch fort.

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für Verwaltungsrecht in Deutschland

Dr. Karin Triebold
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