Kein Kindergeld für schwangere Studentin während Urlaubssemester

Wird eine Studentin, für die der Staat noch Kindergeld bezahlt, schwanger und lässt sie sich deshalb für ein oder mehrere Semester beurlauben, erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Lediglich während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes besteht der Anspruch fort.

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Roland Sudmann
Roland Sudmann
68165 Mannheim
Albert Glöckner
Albert Glöckner
56068 Koblenz
Sanders & Kollegen
Sanders & Kollegen
64293 Darmstadt
RENOWIS
RENOWIS
44135 Dortmund