Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Garteninstandsetzung

Werden bei der Reparatur eines Wohngebäudes erhebliche Schäden an der Gartenanlage verursacht, können nicht nur die Reparaturkosten am Haus, sondern auch die durch die Wiederinstandsetzung des Gartens entstehenden Kosten anteilig für das zum Haus gehörende Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen werden.



Urteil des BFH vom 06.10.2004

VI R 27/01

Pressemitteilung des BFH

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Jochen Schober
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