Gaststättenerlaubnis: Lightbier für Fußballfans

Eine behördliche Auflage, wonach der Betreiber eines im Bereich eines Fußballstadions gelegenen Getränkekiosks jeweils zwei Stunden vor und drei Stunden nach Beendigung eines Fußballspiels nur so genanntes Lightbier mit bis zu drei Volumenprozent ausschenken darf, ist nach einer Entscheidungdes Verwaltungsgerichtshofs Mannheim rechtlich nicht zu beanstanden. Eine derartige Auflage zur Gaststättenerlaubnis ist durchaus geeignet, vor und nach Fußballspielen zur Entspannung der Gefahrenlage beizutragen und stellt auch keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Kioskbetriebs dar.



Beschluss des VGH Mannheim vom 14.09.2004

6 S 21/04

NJW 2005, 238

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