Sozialhilfe: Verwertung einer Kapitallebensversicherung zumutbar

Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt hat ein Sozialhilfeempfänger eine jederzeit verfügbare Kapitallebensversicherung in Höhe des derzeitigen Rückkaufswerts selbst dann einzusetzen, wenn die Versicherung zur Altersvorsorge bestimmt ist.

Urteil des BVerwG vom 13.05.2004

5 C 3/03

NJW Heft 47/2004, Seite X

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Ines Braun
Ines Braun
14199 Berlin
Dr. phil. Dr.jur. Seyed Shahram Iranbomy
Bauchmüller & Kollegen
Randolf Kluge
Randolf Kluge
04509 Delitzsch