Entsteht einem Unfallgeschädigten dadurch ein Nachteil, dass er nach einem erlittenen Totalschaden ein Ersatzfahrzeug anschafft und dies durch Änderung der Wagnisprognose zu höheren Versicherungsprämien führt, ist vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherungauch diese Beitragsmehrbelastung zu ersetzen.
Urteil des AG Würzburg vom 05.05.2004
12 C 616/04
DAR 2004, 655
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