Parabolantenne an Wohnungseigentumsanlage

Die Gemeinschaft einer Eigentumswohnanlage kann die Anbringung einer Parabolantenne nicht untersagen, wenn der Eigentümer selbst oder sein Mieter Ausländer ist und mit den vorhandenen Einrichtungen kein Heimatsender empfangen werden kann. Bei der Anbringung der Empfangsschüssel istjedoch darauf zu achten, dass das optische Erscheinungsbild des Hauses möglichst wenig beeinträchtigt wird. Stehen mehrere Montageorte zur Auswahl, ist der mit der geringsten optischen Beeinträchtigung zu wählen. Bei der Auswahl des Standorts steht der Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht zu.



Beschluss des BayObLG vom 08.04.2004

2Z 51/04

ZAP EN-Nr. 642/2004

Rechtsanwälte
für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht in Deutschland

Helmut K. Lange
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Ruth Peeters
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