"Zeichnungsgebühr" bei Aktienneuemissionen

Eine Klausel, durch die ein Kreditinstitut eine "Zeichnungsgebühr" für die Ausführung von Zeichnungsaufträgen bei Aktienneuemissionen erhebt und aus der nicht klar wird, dass die Gebühr nur dann erhoben wird, wenn der Kunde seitens der Emissionsbank nicht zum Erwerb zugelassen wird, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.

Urteil des LG Dortmund vom 15.12.2000; Az.: 8 O 377/00

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