Ärztliches Attest bei psychischer Erkrankung

Auch bei einer psychischen Erkrankung kann der Arbeitnehmer einen ausreichenden Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage eines ärztliches Attest führen, obwohl die Diagnose des Arztes im Wesentlichen nicht auf objektiven Befunden, sondern auf subjektiven Angaben des Patienten beruht. Dem Arbeitnehmer steht in solchen Fällen häufig kein anderes Beweismittel zur Verfügung. Das Gericht wies jedoch auf die Gefahr hin, dass Erkrankungen dieser Art leichter vorzutäuschen sind. Dem könne allerdings durch die Prüfung begegnet werden, ob objektive Umstände insbesondere das sonstige Verhalten des Arbeitnehmers zu ernsthaften Zweifeln der behaupteten Arbeitsunfähigkeit Anlass gegeben haben.

Urteil des LAG Sachsen-Anhalt vom 08.09.1998
8 Sa 676/97

Der Betrieb 1999, 1561

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