Zehn Jahre bei Versicherung zuviel

Gleich durch mehrere Urteile aus dem Jahre 1994 hat der BGH einen seit Jahren ausgefochtenen Streit über die Zulässigkeit von 10- Jahres-Klauseln bei Abschluss einer Sachversicherung oder privaten Unfallversicherung beendet.

Die Urteile betreffen Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden. In den vorgedruckten Antragsformularen wurde eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren festgelegt. Diese Vertragsklausel erklärten die Bundesrichter nun für unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer über Gebühr benachteiligt. Derartige Versicherungsverträge können daher gekündigt werden.

Seit dem 01.01.1995 lässt das Gesetz 10-Jahres-Verträge nur unter der Voraussetzung zu, dass ein Prämienrabatt gewährt wird.

In einem weiteren Urteil bestätigte der BGH nun seine Rechtsauffassung auch für Wohngebäudeversicherungen mit einer 10- Jahresbindung.

Urteil des BGH vom 22.02.1995
IV ZR 44/94
Urteil des BGH vom 13.07.1994
IV ZR 107/93

EBE/BGH 1994, 282

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