Der Betreiber eines Onlinemarkts hat zumindest nach Auffassung des Landgerichts Köln dafür gerade zu stehen, wenn ein Unbekannter den Porsche eines Managers ohne dessen Wissen "wegen privater Insolvenz" in dem Gebrauchtwagenportal zum Verkauf anbietet. Das Gericht sprach dem dadurch Beleidigten ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zu.Urteil des LG Köln vom 26.11.200328 O 706/02Wirtschaftswoche Heft 52/2003, Seite 147
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