Überzogene Erwartungen an ägyptisches Vier-Sterne-Hotel

Ein Reisender kann nicht davon ausgehen, dass eine Vier-Sterne-Unterkunft in ägypten mit einem Vier-Sterne-Hotel in Deutschland vergleichbar ist. Er darf daher nicht erwarten, dass er stets in einer frisch renovierten oder neu gebauten Anlage untergebracht wird.

Urteil des AG Hamburg vom 04.06.2003
10 C 60/03
NJW Heft 3 /2004, Seite XIV

Urteil des AG Hamburg vom 04.06.2003

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