Wohnungsbrand durch nicht abgeschalteten Elektroherd

Bevor ein Mann früh aus dem Haus ging, briet er sich noch ein paar Koteletts. Die Pfanne mit dem Fett stellt er wieder auf die Herdplatte, vergass in der Eile jedoch, diese auszuschalten. Folge war ein Wohnungsbrand mit über 50.000 DM Schaden.

Die in Anspruch genommene Hausratversicherung verweigerte die Zahlung mit der Behauptung, das Verhalten des Mannes sei grobfahrlässig gewesen.

Bei der Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades sah das Gericht durchaus, dass das Stehenlassen einer heisses Fett enthaltenen Pfanne objektiv grobfahrlässig ist. Die ebenfalls erforderliche subjektive grobe Fahrlässigkeit konnte die Versicherung nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht feststellen. Da der Mann gerade an diesem Morgen in grosser Eile war, konnte ein derartiges Missgeschick durchaus passieren. Daher kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass lediglich leichte Fahrlässigkeit anzunehmen war und die Versicherung demzufolge den Schaden zu ersetzten hat.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.08.1995
4 U 172/94

NJW-RR 1996, 221

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