Der Beschluss einer GmbH-Gesellschaft über die Bestellung eines Geschäftsführers, der in den letzten 5 Jahren wegen einer Insolvenzstraftat (§ 281 ff StGB) rechtskräftig verurteilt wurde, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg nichtig. Dies gilt auch bei einer Verurteilung wegen einer vergleichbaren Straftat durch ein ausländisches Strafgericht.
Beschluss des OLG Naumburg vom 10.11.1999,7 Wx 7/99,ZIP 2000, 622
Rechtsanwälte
für Strafrecht in Deutschland