Warnung vor Anti-Radar-Folie


Wer die Kennzeichen seines Kraftfahrzeuges mit der seit einiger Zeit in Zeitungsinseraten häufig angebotenen 'Anti-Radar-Folie' bzw. den 'Anti-Blitz-Buchstaben' versieht, riskiert eine saftige Strafe. Die Folie wird auf dem Kennzeichen angebracht und reflektiert den Blitz der Fotoanlage. Soweit das Wundermittel überhaupt funktioniert, gelingt es der Polizei meistens dennoch, den Fahrzeughalter zu ermitteln.
Ein Firmeninhaber rüstete gleich seinen gesamten Fuhrpark mit den Folien aus. Ein Fahrzeug, dessen Fahrer den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten hatte, konnte von der Polizei trotz eines fast unleserlichen Kennzeichens ermittelt werden. Der Kaufmann wurde wegen Kennzeichenmißbrauchs zu einer Geldstrafe von 6.000 DM verurteilt. Im danach gegen den Hersteller der Folien angestrengten Zivilprozeß zog er ebenfalls den kürzeren. Kaufverträge über 'Autozubehör', das offensichtlich der Umgehung von Verkehrsvorschriften dient, sind regelmäßig unwirksam. Die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises von 570 DM wurde folglich abgewiesen.

In ähnlichen Fällen wurden aufgrund der Verwendung von 'Anti-Radar-Folien' u. a. wegen Urkundenfälschung Geldstrafen von 4.000 und 1.600 DM ausgesprochen.

Urteile des OLG Nürnberg, AG Cham, OLG Düsseldorf

SZ vom 13.03. und 02.04.1997

Rechtsanwälte
für Verwaltungsrecht in Deutschland

Jahnke & Handrich
Jahnke & Handrich
39261 Zerbst
Hanus & Kollegen
Hanus & Kollegen
06484 Quedlinburg
Muras und Gärmer
Muras und Gärmer
21073 Hamburg
Gudrun Bauer
Gudrun Bauer
45699 Herten